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Der Bundestag tagt bezüglich besserer Pflegelöhne

Die Bundesregierung hat zum Pflegelöhneverbesserungsgesetzt einen Gesetzentwurf zugunsten besserer Löhne in der Pflege (19/13395) vorgelegt. Die Pflegekassen könnten ihren gesetzlichen Auftrag nur gerecht werden, wenn genügend Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Da schon heute etliche Stellen unbesetzt seien, müsse es ein wesentliches sozialpolitisches Anliegen sein, den Pflegeberuf wieder attraktiver zu gestalten, schreibt die Regierung in ihrer Begründung.

Um bessere Vergütung in der Pflegebranche, vor allem in der Altenpflege, durchzusetzen, schlägt die Bundesregierung zwei Möglichkeiten vor: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, die sogenannte Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine hierfür eingesetzte Kommission, die sogenannte Kommissionslösung. Für beide Wege sollen entsprechende Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), die Paragrafen 7 und 12, geändert werden. Bei der Tarifvertragslösung schließen die Tarifpartner einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Basis des AEntG dann für allgemeinverbindlich bestimmt. Weil in diesem Gewebe viele kirchliche Träger tätig sind, war es im Vorfeld umstritten, wie deren Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden soll. Dies soll nun damit sichergestellt werden, dass vor Abschluss eines Tarifvertrages die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden sollen. Mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften sollen zustimmen, damit die Tarifpartner die Ausweitung des Tarifvertrages auf die gesamte Branche beantragen können.

Bei der Kommissionslösung wird über eine höhere Lohnuntergrenze die Bezahlung in der Pflege insgesamt angehoben. Eine künftig fortwährend installierte und paritätisch besetzte Pflegekommission soll dazu Vorschläge zusammentragen. Diese Mindestlöhne kann das BMAS dann allgemeinverbindlich für das gesamte Gewerbe, gemeinschaftlich in Ost- und Westdeutschland, festlegen.

Das Gesetz hat wenig mit besseren Löhnen zu tun, sondern es ist schlichte Klientelpolitik. Denn für die in der Altenpflege eher unbedeutenden Kleingruppen von AWO und Verdi soll ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag über den § 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) organisiert werden. Dies ist rechtlich verwegen und bedient Organisationsinteressen. Die Bundesregierung ist sogar bereit, an verfassungsrechtliche Grenzen zu gehen und verstößt gegen die Tarifautonomie. Die Vertragsfreiheit, unternehmerische Handlungsfreiheiten und Demokratie- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätze spielen für die Regierung offenbar keine große Rolle mehr, sagte der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands, Rainer Brüderle.

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Einrichtung in Höxter: Pflegeheim schließt wegen Personalmangels

Das Thema Fachkräftemangel treibt viele Branchen um. Insbesondere tragisch ist die Situation in der Altenpflege. Schließlich wird das Verlangen an gut ausgebildeten Pflegekräften aufgrund des demografischen Wandels auch künftig weiter steigen und schon jetzt ist die Lage gespannt. Dies unterstreicht nicht zuletzt ein aktueller Sachverhalt aus dem nordrhein-westfälischen Höxter. Ende August schließt hier das zur Asklepios-Kliniken-Gruppe gehörende Pflegeheim Weserblick. Grund: Personalmangel.

Das Pflegeheim „Weserblick“ ist kein Einzelfall. Erst kürzlich wurde publiziert, dass ebenfalls in Hamburg ein Pflegeheim der Arbeiterwohlfahrt schließen muss – ebenfalls wegen Fachkräftemangels. Im schleswig-holsteinischen Kreis Segeberg hatte es in den vergangenen Jahren drei ähnliche Fälle gegeben. „Wir bekommen keine Pflegefachkräfte. Dieser Markt ist leergefegt“, begründet Rüdiger Pfeifer, Geschäftsführer des nun betroffenen Pflegeheims Weserblick.

Die Lage habe sich in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert. Nun sei man an dem Punkt angekommen, an dem man die „pflegerische Versorgung“ nicht mehr sicherstellen könne. Derzeit seien noch 31 der 67 Plätze des Heims belegt. Für die aktuellen Patienten werden Plätze in umliegenden Einrichtungen gesucht, so Pfeifer. Ebenfalls die Belegschaft des Heims in Höxter, rund 20 Arbeitnehmer, soll möglichst in der Weserbergland-Klinik beschäftigt werden.