vom 5. December 2024
Die Bundesregierung hat zum Pflegelöhneverbesserungsgesetzt einen Gesetzentwurf zugunsten besserer Löhne in der Pflege (19/13395) vorgelegt. Die Pflegekassen könnten ihren gesetzlichen Auftrag nur gerecht werden, wenn genügend Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Da schon heute etliche Stellen unbesetzt seien, müsse es ein wesentliches sozialpolitisches Anliegen sein, den Pflegeberuf wieder attraktiver zu gestalten, schreibt die Regierung in ihrer Begründung.
Um bessere Vergütung in der Pflegebranche, vor allem in der Altenpflege, durchzusetzen, schlägt die Bundesregierung zwei Möglichkeiten vor: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, die sogenannte Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine hierfür eingesetzte Kommission, die sogenannte Kommissionslösung. Für beide Wege sollen entsprechende Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), die Paragrafen 7 und 12, geändert werden. Bei der Tarifvertragslösung schließen die Tarifpartner einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Basis des AEntG dann für allgemeinverbindlich bestimmt. Weil in diesem Gewebe viele kirchliche Träger tätig sind, war es im Vorfeld umstritten, wie deren Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden soll. Dies soll nun damit sichergestellt werden, dass vor Abschluss eines Tarifvertrages die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden sollen. Mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften sollen zustimmen, damit die Tarifpartner die Ausweitung des Tarifvertrages auf die gesamte Branche beantragen können.
Bei der Kommissionslösung wird über eine höhere Lohnuntergrenze die Bezahlung in der Pflege insgesamt angehoben. Eine künftig fortwährend installierte und paritätisch besetzte Pflegekommission soll dazu Vorschläge zusammentragen. Diese Mindestlöhne kann das BMAS dann allgemeinverbindlich für das gesamte Gewerbe, gemeinschaftlich in Ost- und Westdeutschland, festlegen.
„Das Gesetz hat wenig mit besseren Löhnen zu tun, sondern es ist schlichte Klientelpolitik. Denn für die in der Altenpflege eher unbedeutenden Kleingruppen von AWO und Verdi soll ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag über den § 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) organisiert werden. Dies ist rechtlich verwegen und bedient Organisationsinteressen. Die Bundesregierung ist sogar bereit, an verfassungsrechtliche Grenzen zu gehen und verstößt gegen die Tarifautonomie. Die Vertragsfreiheit, unternehmerische Handlungsfreiheiten und Demokratie- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätze spielen für die Regierung offenbar keine große Rolle mehr„, sagte der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands, Rainer Brüderle.