Tagespflege und Nachtpflege

Smiling disabled man in the wheelchair and friendly volunteer in the nursing house

Jeder pflegende Angehörige, der selbst berufstätig ist, kennt die Hürden, die sich einem beim Meistern des Alltags stellen. Daher bietet die Tages- und Nachtpflege denjenigen eine gute Möglichkeit, die die Pflege eines Angehörigen mit dem eigenen Job und der Familie vereinen wollen. Greift man auf die Tages- und Nachtpflege zurück, kann der pflegebedürftige Angehörige sowohl zu Hause als auch zeitweise in einer dafür vorgesehenen Einrichtung untergebracht werden. Das entlastet die pflegenden Angehörigen und gewährleistet dennoch eine gute Versorgung seines Liebsten.

 

 

 

Für wen ist die Tagespflege gedacht?

Wird ein Angehöriger zu Hause gepflegt und versorgt, ist der pflegende Angehörige jedoch berufstätig oder muss sich zusätzlich um den eigenen Haushalt und die Kinder kümmern, so ist es möglich auf die Tagespflege zurückzugreifen. Die Tagespflege ist also eine teilstationäre Pflege in einer dafür vorgesehenen Einrichtung, wenn die häusliche Pflege für einen bestimmten Zeitraum am Tag nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet werden kann. Vor allem alleinstehenden Senioren bietet die Tagespflege die Möglichkeit soziale Kontakte zu Pflegen. Die Tagespflege findet zumeist in Pflegeheimen, in kleinen Gruppen statt. Das beugt Vereinsamung vor und wirkt sich positiv gegen Depressionen aus.

 

 

 

Welche Leistungen bietet die Tagespflege?

Die Tagespflege ist meist in dafür ausgelegte Einrichtungen und auch bei ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen zu finden. Von Einrichtung zu Einrichtung können die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot variieren. So gibt es durchaus Einrichtungen, die eine Pflege nur an Werktagen anbieten, andere ebenfalls am Wochenende.

Im Regelfall findet die Tagespflege stunden- oder tageweise in kleinen Gruppen statt. Zu den gemeinsamen Aktivitäten zählen neben Frühstück, Mittagessen und dem Kaffee am Nachmittag (je nach Öffnungszeiten) auch gemeinsames Singen, ggf. Spaziergänge, kreative Aufgaben und Gedächtnistraining. Ebenfalls wird sich bei den zu Pflegenden auch um die Grundpflege gekümmert. Die meist examinierten Pflegekräfte helfen auch bei den Toilettengängen und unterstützen bei Bedarf, bei der Einnahme der Mahlzeiten.

 

 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten für eine Tagespflege können oft regional und bedarfsorientiert unterschiedlich ausfallen. Daher empfiehlt es sich im Vorfeld das Angebot sowie die anstehenden Kosten genau zu studieren.

 

 

Die Kosten setzen sich in der Regel folgendermaßen zusammen:

  • Die Kosten für die pflegerische Versorgung und die jeweilige Betreuung
  • Die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung
  • Wird ein Fahrdienst benötigt, kann dieses pauschal oder pro Kilometer abgerechnet werden
 

Liegt der Pflegegrad 2 oder höher vor, hat man ein Anspruch auf monatliche Zuschüsse, die direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden:

Pflegegrad

Betrag

Pflegegrad 1

125,00 EUR*

Pflegegrad 2

maximal 689,00 EUR

Pflegegrad 3

maximal 1.298,00 EUR

Pflegegrad 4

maximal 1.612,00 EUR

Pflegegrad 5

maximal 1.995,00 EUR

*Grundsätzlich hat man im Pflegegrad 1 kein Anrecht auf einen Zuschuss auf die Tages- & Nachtpflege. Der Pflegebedürftige erhält jedoch von der Pflegeversicherung einen monatlichen Entlastungsbeitrag von 125€, der frei verwendet werden kann.

 

 

 

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Sowohl bei der Tagespflege als auch bei der Nachtpflege können die Kosten variieren. Je nach Dienstleister, Qualität und Anforderungen sowie Ansprüche gibt es höhere oder niedrigere Kosten. Es empfiehlt sich also vorab einen Überblick zu verschaffen und auch vergleichen zu können.

 

 

Nachtpflege

Wie sich bereits an Tag & Nacht erkennen lässt, bildet die Nachtpflege das Gegenstück zur Tagespflege. Während sich tagsüber um die Freizeitaktivitäten und das Frühstück sowie das Mittagessen gekümmert werden muss, fokussiert die Nachtpflege die notwendige Körperpflege, das Zubettgehen, die Bereitschaft für Notfälle in der Nacht und das Aufstehen am nächsten Morgen.

Vor allem bei Demenzkranken wird durch Fortschreiten der Krankheit eine Betreuung tag- und nachtsüber unabdingbar. Da jedoch nicht eine Rund-um-die-Uhr Pflege von einer einzelnen Person geleistet werden kann, soll die Nachtpflege auch die Angehörigen entlasten, die sich liebevoll, um Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern.

 

Grundsätzlich setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

  • Die Kosten für die pflegerische Versorgung und die jeweilige Betreuung
  • Die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung
  • Wird ein Fahrdienst benötigt, kann dieses pauschal oder pro Kilometer abgerechnet werden

Liegt der Pflegegrad 2 oder höher vor, hat man ein Anspruch auf monatliche Zuschüsse, die direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden:

Pflegegrad

Betrag

Pflegegrad 1

125,00 EUR*

Pflegegrad 2

maximal 689,00 EUR

Pflegegrad 3

maximal 1.298,00 EUR

Pflegegrad 4

maximal 1.612,00 EUR

Pflegegrad 5

maximal 1.995,00 EUR

*Grundsätzlich hat man im Pflegegrad 1 kein Anrecht auf einen Zuschuss auf die Tages- & Nachtpflege. Der Pflegebedürftige erhält jedoch von der Pflegeversicherung einen monatlichen Entlastungsbeitrag von 125€, der frei verwendet werden kann.