24-Stunden-Pflegedienst

Young caretaker massaging pensioner's hand with Parkinson's disease

Mit steigendem Alter wächst der Bedarf nach Pflege stetig. Seinen Lebensabend in gewohnter Umgebung zu verbringen, am besten in den eigenen vier Wänden, ist daher nachvollziehbar. Familienangehörige, die diesen Wunsch erfüllen möchten, stoßen aber meist an Ihre grenzen, da sie ebenfalls berufstätig sind und die Zeit für die Pflege und die Koordination zu umfänglich werden.

Bei der 24-Stunden-Pflege, die sich in den letzten Jahren durch die Öffnung der EU-Mitgliedstaaten etabliert hat, leben die zu Pflegenden zu Hause gemeinsam mit der meist aus Polen oder der Ukraine stammenden Pflegerin oder Pfleger. Sie/Er sorgt für die Grundpflege und hilft dabei den Alltag zu bewältigen.

Viele Fragen und Mythen bezüglich der Legalität, der Qualität und der Bezahlbarkeit ranken sich um dieses Thema. Wir möchten Ihnen einen Einblick verschaffen, damit Sie sich davon überzeugen können, dass Ihre Liebsten immer bestens versorgt sind und keine Fragen rund um das Thema 24-Stunden-Pflege offen bleiben.

 

 

 

 

 

 

Definition der 24-Stunden-Pflege

 

„Die 24-Stunden-Pflege definiert sich über eine Hilfskraft die den zu Pflegenden bei der Grundpflege, der Bewältigung des Haushaltes und des Alltags unterstützt. Im Idealfall leben die Pflegerinnen/Pfleger mit den Seniorinnen/Senioren unter einem Dach, sodass gewährleistet ist, dass in einem Notfall schnell Hilfe geleistet werden kann.“

Wichtig:

Bei der 24-Stunden-Pflege handelt es sich NICHT um eine rund um die Uhr Intensivpflege, wie der Name ggf. implizieren könnte. Eine derartige Intensivpflege rund um die Uhr darf AUSSCHLIEßLICH von ausgebildeten Pflegekräften, unter Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzrichtlinien geleistet werden. Da sich in der Branche unter anderem die Bezeichnungen 24-Stunden-Pflege und 24-Stunden-Betreuung etabliert haben, verwenden wir diese der Einfachheit im weiteren Verlauf. Die korrekte Bezeichnung der 24-Stunden-Pflege, im Sinne einer Seniorenbetreuung lautet kurz BihG für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Auch wenn sich in der Branche die Bezeichnung 24-Stunden-Pflege durchgesetzt hat, unterliegt jede Pflegerin und jeder Pfleger dem deutschen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz. Dieses sieht im groben vor, dass durchschnittlich nicht mehr als 40 Stunden pro Woche und maximal 160 Stunden pro Monat gearbeitet werden darf. Selbstverständlich halten auch wir uns an alle Gesetze zum Schutz unserer Pflegekräfte. Dennoch gewährleistet die 24-Stunden-Pflege, eine schnelle Eingriffsmöglichkeit in Notfällen. Zudem ist es vor allem für die Pflegebedürftigen, aber auch für die Angehörigen ein schönes Gefühl zu wissen, dass jemand da ist, zuhört und aufpasst.

Es stellt sich also die Frage, welche Tätigkeiten von der 24-Stunden-Pflege übernommen werden kann/darf. Das Aufgabenspektrum einer 24-Stunden-Pflegekraft ist breit gefächert, umfasst im Allgemeinen aber die Grundpflege, hauswirtschaftliche Aufgaben, mobilisierende Maßnahmen und individuelle Betreuungswünsche, welche sich aus den jeweiligen Einzelfällen ergeben.

 

 

 

 

Hauswirtschaftliche Aufgaben:

  • Lebensmittelbeschaffung
  • Zubereitung der Mahlzeiten
  • Wäsche waschen, bügeln und sortieren
  • Gießen und Pflege der Zimmerpflanzen
  • Versorgung von Haustieren
  • Saugen und Putzen der Räumlichkeiten

Grundpflege

  • Körperpflege (Duschen, Baden, Mundhygiene, Rasieren, Haare waschen, …)
  • Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
  • Versorgung bei Inkontinenz
  • Erinnerung an Medikamente
  • Unterstützung beim An- und Ausziehen

     

Mobilisierende Maßnahmen

  • Gemeinsame Spaziergänge ggf. schieben des Rollstuhls
  • Motivieren zu Bewegung
  • Bewegungsübungen im Haus mit der Anleitung eines Therapeuten
  • Hilfe beim Liegen und drehen im Bett

Individuelle Maßnahmen

  • Begleitperson zu Arztterminen
  • Hilfe und Begleitung bei Behördengängen
  • Seelischer Ansprechpartner
  • Gesellschaftsspiele und Ausflüge
  • Soweit es geht, den zu Pflegenden in den Alltag einbeziehen

 

 

 

Grundsätzlich ist es wichtig zwischen Behandlungspflege und Grundpflege zu unterscheiden. Während die Behandlungspflege nur von ausgebildeten Pflegekräften (Krankenschwestern, Arzthelfer / Arzthelferinnen, Altenpfleger / Altenpflegerinnen, …) und nur auf Anweisung eines Arztes ausgeführt werden darf, ist für die Grundpflege des 24-Stunden-Pflegedienstes keine medizinische Ausbildung vonnöten. Empathie, Feingefühl und Menschenkenntnisse sind Charakteristika, die unsere 24-Stunden-Pflegekräfte ausmachen.

Da es sich bei unseren Pflegerinnen und Pfleger meist nicht um examinierte Altenpfleger und Krankenschwestern handelt, sondern das Tätigkeitsfeld wie oben beschrieben ist, ist es wichtig den Anforderungsbogen mit unserem Außendienstmitarbeiter sehr genau auszuarbeiten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Anforderungen auch den jeweiligen Kompetenzen entsprechen.L