Kombileistung
Je nach Bedarf können die betroffenen Personen, Pflegegeld und Pflegesachleistung in Anspruch nehmen. Es steht den Pflegebedürftigen ebenso zu, die verschiedenen Leistungen je nach Bedarf zu kombinieren. Ratsam ist eine solche Lösung, wenn beispielsweise eine 24-Stunden-Pflegekraft dauerhaft im Haushalt hilft, die pflegebedürftige Person jedoch auch auf einen ambulanten Pflegedienst angewiesen ist.
Da die Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung nicht identisch ist in dem jeweiligen Pflegegrad, fällt es Betroffenen und Ihren Angehörigen oft schwer, diese exakt auszurechnen.