Pflegegradleistung

Female hand holding fifty euro banknotes

Pflegegrad 1

Durch das neue Pflegestärkungsgesetz 2 kann nun die Pflegebedürftigkeit von Patienten einfacher als bisher festgelegt werden. Stellt der Gutachter eine leichte Einschränkung im Alltag fest, so sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 1 gegeben, da beim zu Pflegenden damit eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Im neuen Begutachtungsassessment muss der Pflegebedürftige dafür mindestens 12,5 Punkte aufweisen. Befindet sich ein Pflegebedürftiger im Pflegegrad 1 hat er keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Lediglich ein Entlastungsbetrag von 125€ im Monat steht dem Pflegebedürftigen für die Finanzierung von stationärer Pflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu.

 

Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 erstreckt sich zwischen 27 und 47,5 Punkten im Begutachtungsassessment. Laut dem Gesetz liegt hier eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. Pflegebedürftige die den Pflegegrad 2 haben, haben den Anspruch auf Pflegegeld von 316€ im Monat oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von 689€ im Monat. Zusätzlich haben die zu Pflegenden den Anspruch von 125€ Entlastungsbetrag im Monat. Der Gesetzgeber sieht im Pflegegrad 2 bis zu 42 Tage aber maximal 1612€ jährlich für die Verhinderungspflege vor. Hier ist zu beachten, dass bei nicht genutztem Anspruch der Verhinderungspflege ein maximaler Betrag von 3224€ für maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege jährlich genutzt werden kann. Ein Zuschuss von 1612€ kann im Pflegegrad 2 für die Verhinderungspflege beantragt werden.

 

Pflegegrad 3

Hat ein Pflegebedürftiger Pflegegrad 3 befindet er sich zwischen 47,5 und 70 Punkten. Laut dem Gutachten des MDK liegt hier eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. Menschen im Pflegegrad drei haben einen Anspruch auf 545€ Pflegegeld oder 1298€ Pflegesachleistungen im Monat. Ebenfalls möglich ist eine Kombinierung von beiden Leistungen. Wie auch bei Pflegegrad 1 und 2 haben Betroffene in Pflegegrad 3 ebenfalls ein Anrecht auf 125€ Entlastungsbetrag pro Monat. Im Pflegegrad 3 haben Pflegebedürftige Anspruch auf 1612€ jeweils für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Wird nur die Verhinderungspflege in Anspruch genommen, kann der Pflegebedürftige einen Betrag von bis zu 2418€ im Jahr erhalten. Nimmt der Pflegebedürftige nur Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sogar ein Betrag von 3224€ beantragt werden. Für die Tages- und Nachtpflege erhalten Menschen mit Pflegegrad 3 im Monat 1298€ und für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim 1262€ im Monat.

 

Pflegegrad 4

Liegen beim Pflegebedürftigen „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ vor bzw. liegt das Gutachten zwischen 70 bis 90 Punkten befindet sich jener in Pflegegrad 4. Hier steht dem zu Pflegenden ein Pflegegeld in Höhe von 728€ im Monat zu oder Pflegesachleistungen von 1612€ zu sowie der Entlastungsbetrag von 125€ im Monat. Die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist genauso geregelt wie beim Pflegegrad 3. Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 bekommen für die Tages- und Nachtpflege 1298€ oder für die stationäre Pflege eine Leistung von 1775€ im Monat.

 

Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 stellt mit einer Mindestpunktzahl von 90 im Gutachten den höchsten Pflegegrad dar. Hier liegen beim Pflegebedürftigen „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ vor. Wird die zu pflegende Person zu Hause von der Familie oder anderen Angehörigen gepflegt, wird dieses mit 901€ entschädigt. Greift man auf einen ambulanten Pflegedienst zurück erhält man 1995€ im Monat zzgl. des 125€-Entlastungsbetrag im Monat. Die Finanzierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist ebenfalls wie in Pflegestufe 3 und 4 geregelt. Für die Tages- und Nachtpflege stehen dem betroffenen insgesamt 1995€ im Monat zur Verfügung. Für die stationäre in einem Alten- oder Pflegeheim werden 2005€ zur Verfügung gestellt.

 

Berechnungsbeispiele für eine 24-Stunden-Pflegekraft für eine exklusive Pflege- oder Betreuungskraft

Pflegegrad 1

 

KOSTEN & REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Ø Preis

Kosten für eine Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen / Monat

ab 2.500 EUR

Fahrtkosten für An- und Abreise

inklusive

Zuschläge

keine

Pflegegeld ist nur zweckgebunden bei Pflegegrad 1

0,00 EUR

Verhinderungspflegegeld (bis zu 2.418 EUR/Jahr)*

0,00 EUR

Steuervorteile (Bei einem Steuersatz von 30% ca. 1200 EUR / Jahr)**

– 100,00 EUR

Eigenleistung pro Monat ab

2.300,00 EUR

Pflegegrad 2

 

KOSTEN & REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Ø Preis

Kosten für eine Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen / Monat

ab 2.400 EUR

Vermittlungs- & Betreuungskosten

keine

Fahrtkosten für An- und Abreise

inklusive

Zuschläge

keine

Pflegegeld pro Monat bei Pflegegrad 2

-316,00 EUR

Verhinderungspflegegeld (bis zu 2.418 EUR/Jahr)*

– 201,50 EUR

Steuervorteile (Bei einem Steuersatz von 30% ca. 1200 EUR / Jahr)**

– 100,00 EUR

Eigenleistung pro Monat ab

1782,5 EUR

Pflegegrad 3

 

KOSTEN & REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Ø Preis

Kosten für eine Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen / Monat

ab 2.400 EUR

Vermittlungs- & Betreuungskosten

keine

Fahrtkosten für An- und Abreise

inklusive

Zuschläge

keine

Pflegegeld pro Monat bei Pflegegrad 3

– 545,00 EUR

Verhinderungspflegegeld (bis zu 2.418 EUR/Jahr)*

– 201,50 EUR

Steuervorteile (Bei einem Steuersatz von 30% ca. 1200 EUR / Jahr)**

– 100,00 EUR

Eigenleistung pro Monat ab

1553,5 EUR

Pflegegrad 4

 

KOSTEN & REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Ø Preis

Kosten für eine Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen / Monat

ab 2.400 EUR

Vermittlungs- & Betreuungskosten

keine

Fahrtkosten für An- und Abreise

inklusive

Zuschläge

keine

Pflegegeld pro Monat bei Pflegegrad 4

– 728,00 EUR

Verhinderungspflegegeld (bis zu 2.418 EUR/Jahr)*

– 201,50 EUR

Steuervorteile (Bei einem Steuersatz von 30% ca. 1200 EUR / Jahr)**

– 100,00 EUR

Eigenleistung pro Monat ab

1370,5 EUR

Pflegegrad 5

 

KOSTEN & REFINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Ø Preis

Kosten für eine Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen / Monat

ab 2.400 EUR

Vermittlungs- & Betreuungskosten

keine

Fahrtkosten für An- und Abreise

inklusive

Zuschläge

keine

Pflegegeld pro Monat bei Pflegegrad 5

– 901,00 EUR

Verhinderungspflegegeld (bis zu 2.418 EUR/Jahr)*

– 201,50 EUR

Steuervorteile (Bei einem Steuersatz von 30% ca. 1200 EUR / Jahr)**

– 100,00 EUR

Eigenleistung pro Monat ab

1197,5 EUR

Hinweise zur Preisberechnung

Die Preisberechnung ist nur beispielhaft zu verstehen und kann je nach Sprachkenntnissen, Erfahrungen, Qualifikation und Anforderungen abweichen.

* 50% der Ansprüche für die Kurzzeitpflege kann für die Verhinderungspflege veranschlagt werden (maximale Erhöhung um 806 EUR/Jahr)

** Wir weisen darauf hin, dass dies keine rechtsverbindliche Auskunft über das Steuerrecht sind. Diese Rechnung ist vereinfacht dargestellt und soll exemplarisch aufzeigen, dass es durchaus einen Steuervorteil geben kann. Dieser ist jedoch für den Einzelfall bei Ihrem Steuerberater zu erfragen.