Pflegegeldrechner
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Pflegegeld
Jedem Pflegebedürftigen steht es frei darüber zu entscheiden, wer die Pflege für ihn übernimmt. Deshalb haben Pflegebedürftige die Wahl zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombileistungen. Die Voraussetzung, dass Pflegegeld beantragt werden kann ist, dass die häusliche Pflege gesichert ist, beispielsweise durch einen nahen Angehörigen oder einer 24-Stunden-Pflegekraft. Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung an die betroffene Person überwiesen und diese kann über die Verwendung frei verfügen – vorausgesetzt es bestehen keine Vormundschaften oder Vollmachten. Die Geldleistungen variieren je Pflegegrad und umfasst pro Monat:
- Pflegegrad 1: 0€
- Pflegegrad 2: 316€
- Pflegegrad 3: 545€
- Pflegegrad 4: 728€
- Pflegegrad 5: 901€
Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland. Sie umfasst die häusliche Pflege, die von professionellen Pflegekräften, beispielsweise ambulante Pflegedienste, in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung erbracht wird. Die Behandlungspflege gehört nicht zu Pflegesachleistungen. Der konsultierte Pflegedienst rechnet diese Leistung direkt mit der Kranken- bzw. Pflegeversicherung ab. Der Anspruch auf Pflegesachleistungen variiert ebenfalls je Pflegegrad und umfasst pro Monat:
- Pflegegrad 1: 0€
- Pflegegrad 2: 689€
- Pflegegrad 3: 1298€
- Pflegegrad 4: 1612€
- Pflegegrad 5: 1995€
Kombileistung
Je nach Bedarf können die betroffenen Personen, Pflegegeld und Pflegesachleistung in Anspruch nehmen. Es steht den Pflegebedürftigen ebenso zu, die verschiedenen Leistungen je nach Bedarf zu kombinieren. Ratsam ist eine solche Lösung, wenn beispielsweise eine 24-Stunden-Pflegekraft dauerhaft im Haushalt hilft, die pflegebedürftige Person jedoch auch auf einen ambulanten Pflegedienst angewiesen ist.
Da die Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung nicht identisch ist in dem jeweiligen Pflegegrad, fällt es Betroffenen und Ihren Angehörigen oft schwer, diese exakt auszurechnen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung des Pflegegelds und den Pflegesachleistungen?
Wir sind Ihnen gerne behilflich.